Den automatischen Reinigungsprozess nach einer Unterbrechung am Abbruchpunkt weiterführen oder nicht?
Und warum bestehen kolb Anlagen auf einen Neustart nach einer Unterbrechung des Prozesses?
Wird ein Reinigungsprozess (z. B. aufgrund einer massiven Störung oder eines manuellen Eingriffs) unterbrochen ist davon auszugehen, dass es in nahezu allen derartigen Fällen von mindestens 10 bis maximal 90 Minuten dauert, bis der Grund für den Abbruch beseitigt ist. Warum es keine gute Idee ist, wenn die Reinigungsanlage anschließend den Prozess am Abbruchpunkt wieder aufnimmt ist relativ einfach zu erklären. Der wichtigste Grund: Das Reinigungsgut verändert während der Stillstandzeit logischerweise seinen Zustand. Z. B. sind Reinigungs- oder Spülflüssigkeit bzw. bereits abgelöste Verschmutzungen wieder angetrocknet oder (vor allem bei Hochtemperaturreinigung) die Reinigungsgegenstände sind abgekühlt.
Das bedeutet, das vorzugsweise optimal abgestimmte Reinigungsfenster ist, bei einer Weiterführung des Prozesses am Abbruchpunkt, nicht mehr gewährleistet – und damit auch keine sichere Sauberkeit des Reinigungsgutes am Prozessende. Dies kann zu signifikanten Qualitätsverlusten bei Produkten (z. B. Baugruppen) oder Präzisionsverlusten bei Werkzeugen (z. B. Schablonen, Rakeln, Filtern) führen.
Ein zweiter Grund ist: Eine Reinigungsanlage kann nicht erkennen, ob die Beladung während einer Unterbrechungsphase verändert wurde. Wurden z. B. noch weitere Baugruppen zugeladen oder eine angereinigte Schablone entnommen (und per Hand endgereinigt) und eine Ungereinigte eingestellt?
Um derartige, unter Umständen sehr kostspieligen Fehler zu vermeiden, sollten deshalb Elektronikreinigungsanlagen nach einem Abbruch den Prozess immer neu starten! Deshalb ist die Steuerungsmöglichkeit, den Prozess am Abbruchpunkt weiterlaufen zu lassen, bei kolb Anlagen bewusst ausgeschlossen, da sie im Prinzip nur eine Fehlerquelle darstellt.
Um dennoch die größtmögliche Pozesszeiteffizienz zu erreichen, unterscheiden kolb Reinigungsanlagen präzise zwischen Warnungen und Störungen.
Bei einer Warnung (z. B. „Filter wechseln“) erkennt die Anlage, dass keine Gefahr für das reproduzierbare Reinigungsergebnis besteht und lässt den Prozess bis zum Ende durchlaufen.
Bei einer Störung, also einer Gefährdung für Anlage, Reinigungsgut oder gar Menschen und /oder Umwelt bzw. aufgrund einer Entscheidung des Bedienenden, bricht das System den Prozess ab und muss, aus den o. a. Gründen, diesen anschließend neu starten.