

Registration, Evaluation and Authorization of CHemicals
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip "no data, no market" dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen! Ein Jahr nach Inkrafttreten von REACH gilt die bisherige Gesetzgebung weiter. Nach dieser Zeit soll die EChA, eine Agentur in Helsinki, voll arbeitsfähig sein. Die EChA übernimmt vor allem die Organisation und Kontrolle im Prozess von REACH.
Wichtigstes Instrument für die Kommunikation in der Lieferkette bleibt das Sicherheitsdatenblatt. Hier müssen künftig zusätzlich die Registrierungsnummer, ggf. Angaben zur Beschränkung von Verwendungen, ggf. Angaben zur Zulassungspflicht und die "identifizierten Verwendungen" mit aufgenommen werden.
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Restriction of certain Hazardous Substances
Das Kürzel RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht.
Das Ziel ist dabei, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen. Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken. Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.
Dies hat direkte Auswirkung auf beteiligte Firmen wie Importeure, Einzelunternehmen (auch kleine Hardwarefirmen) oder Geschäfte und Handelsketten und demzufolge in letzter Konsequenz auch für den Verbraucher.
kolb Reiniger sind RoHS konform und enthalten keine dort aufgeführten SUbstanzen oder Derivate.
Bei diesen Inhaltsstoffen handelt es sich überwiegend um Substanzen, welche bei den Elektronikwerkstoffen (d.h. Platinen, Gehäusen, Widerständen etc.) eingesetzt werden: wie z.B. Weichmacher, Flammschutzmittel etc.
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Der Flammpunkt eines Stoffes ist die niedrigste Temperatur, bei der sich über einem Stoff genug brennbare Gase bilden, damit eine Oxydation (Verbrennung) stattfinden kann. Die Verbrennung kommt am Flammpunkt wieder zum Erliegen, auch wenn die Zündquelle nicht entfernt wird. Die aus dem Stoff nachströmende Dampfmenge ist nicht groß genug, um eine dauerhafte Verbrennung zu ermöglichen.
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Der Zündpunkt ist die Temperatur, bei der Stoffe an heißen Körpern Selbstentzündung zeigen. Die Zündtemperatur ist demnach die niedrigste Temperatur, bei der brennbare Gase, Dämpfe, Stäube oder feinzerteilte feste Stoffe im Gemisch mit Luft anfangen zu brennen.
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(Verordnung brennbarer Stoffe) ist mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 01.01.2003 ausser Kraft getreten.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
kolb-Reiniger und Additive unterliegen nicht den Auflagen des § 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: (Abfall elektro- und elektronischer Geräte) ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Für die kolb-Reinigungssystem/Produkte ist WEEE-Richtlinie laut § 2 „ Anwendungsbereich“ nicht anwendbar. Somit verhält sich kolb mit den aktuellen Produkten WEEE-konform.
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